Synchro-Wettkämpfe
Je nach Wettkampf werden im Synchronschwimmen reine Kürwettkämpfe (freie und technische Kür) oder
Kür- und Pflichtwettkämpfe durchgeführt. Die Leistung jeder einzelnen Schwimmerin im
Pflichtwettkampf (und/oder das Resultat der technischen Kür) und die Kürnote der freien Kür
ergeben zusammen das Schlussresultat. Die Wettkampfbestimmungen gelten international und werden
alle 4 Jahre von der FINA festgelegt.
Der Kürwettkampf
Ein Kürwettkampf wird unterteilt in Solo (eine Schwimmerin), Duett (zwei Schwimmerinnen) und Gruppe
(vier bis acht Schwimmerinnen). Ausserdem gibt es die freie Kür und die technische Kür (auch
Kurzkür genannt). Für beide Arten der Kür gilt, die Formen der Musik, den Rhythmus, die Dynamik,
die Melodie oder auch die Thematik zu erkennen und sie gekonnt und präzise in Bewegung umzusetzen.
Eine Kür wird üblicherweise an Land begonnen, jedoch darf der „Landtanz" nicht länger als 10
Sekunden dauern.
Die freie Kür ist, wie der Name schon sagt – frei. Zu frei gewählter Musik werden Arm- und
Beinkombinationen, Schwimmzüge und Formationsverschiebungen synchron untereinander und zur
Musik gezeigt. Es dürfen auch Hebefiguren, Kettenreaktionen, Paarübungen und Spiegelbildeffekte
gezeigt werden – der Choreographie sind keine Grenzen gesetzt. Die Zeitdauer der Vorführungen
reicht von drei Minuten im Solo über 3:30 Minuten im Duett bis vier Minuten im Gruppenwettbewerb
(+/- 15 Sekunden).
In der technischen Kür darf zwar die Musik ebenfalls frei gewählt werden, die Choreographie muss
aber eine Anzahl vorgegebener Elemente enthalten. Diese Elemente müssen in einer bestimmten
Reihenfolge geschwommen werden. Die Zeitdauer beträgt für das Solo zwei Minuten, das Duett 2:20
Minuten und die Gruppe 2:50 Minuten (+/-10 sec).
Das Badekleid und der Kopfschmuck ("Krönli" und "Netzli") dürfen für den Kürwettkampf frei gewählt
werden. Meistens werden die Kostüme der Musik angepasst, um dem Publikum und den RichterInnen das
Thema der Kür besser vermitteln zu können. Bewertet werden dürfen die Kostüme aber natürlich
nicht.
Die Küren bleiben das ganze Jahr über die gleichen. Während Monaten werden sie bis ins Detail
definiert und perfektioniert. Eine anstrengende Kür zu schwimmen und dabei trotzdem ein Gefühl der
Mühelosigkeit zu vermitteln, ist sehr schwer. Um die Anforderungen an die Kraft und Ausdauer der
Schwimmerinnen während einer drei bis vierminütigen Kür ermessen zu können, sollte man sich einmal
vorstellen, was es bedeutet, so lange zu laufen und nur ab und zu dabei zu atmen.
Der Pflichtwettkampf
Das Beherrschen von Figuren basiert auf einer Vielzahl spezieller Paddeltechniken, die erlernt und
automatisiert werden müssen. Im Synchronschwimmen existieren 171 Figuren, die von der FINA
definiert und detailiert beschrieben wurden. Die Figurenvielfalt des Synchronschwimmens ergibt sich
aus der Kombination von Grundpositionen (z.B. Ballettbein, Flamingo, Kran) mit den möglichen
Körperhaltungen (z.B. gestreckt, gehechtet) und den Grundbewegungen (z.B. Drehungen, Schrauben,
Salti) und erlaubt ständig neue Kombinationen.
Die FINA bestimmt alle vier Jahre zwei obligatorische Figuren und acht Wahl-Figuren (vier
Gruppen á zwei Figuren). Die zwei Wahl-Figuren werden kurz vor dem Wettkampf zu den zwei
obligatorischen Figuren zugelost. Jede Schwimmerin muss alle vier Pflichtfiguren einzeln vortragen.
Für den Pflichtwettkampf werden schwarze Badekleider und weisse Badekappen verlangt.
Die Bewertung
Jede Kürvorführung wird von einem Kampfgericht bestehend aus sieben WertungsrichterInnen mit
Punkten auf einer Skala von 1-10 benotet (mit Zehntelsnoten). Die Bewertung erfolgt grundsätzlich
vom Standpunkt der Perfektion aus:
| perfekt | 10 |
| beinahe perfekt | 9,9 - 9.5 |
| excellent | 9.4 - 9.0 |
| sehr gut | 8.9 - 8.0 |
| gut | 7,9 - 7,0 |
| kompetent | 6.9 - 6.0 |
| genügend | 5,9 - 5.0 |
| mangelhaft | 4.9 - 4.0 |
| schwach | 3.9 - 3.0 |
| sehr schwach | 2.9 - 2.0 |
| knapp erkennbar | 1,9 - 0,1 |
| nicht ausgeführt | 0 |
In der freien Kür setzt sich die Bewertung zu 50% aus dem technischen Wert und 50% aus dem
künstlerischen Eindruck zusammen. Bewertungskriterien für den technischen Wert sind Ausführung,
Schwierigkeit und Synchronisation. Für den künstlerischen Eindruck werden die Choreographie, die
Interpretation der Musik und die Art und Weise der Vorführung bewertet.
Die höchsten und niedrigsten Noten werden gestrichen. Für den technischen Wert wie auch den
künstlerischen Eindruck wird der Durchschnitt der verbleibenden Wertungsrichternoten mit 5
multipliziert. Die Addition des technischen Werts und des künstlerischen Eindrucks ergibt die
Kürnote.
Die Bewertung der technischen Kür besteht zu 50% aus dem technischen Wert und 50% aus dem
Gesamteindruck. Die Bewertungskriterien für den technischen Wert sind die obligatorischen Elemente,
die nach den Bewertungskriterien von Pflichtfiguren bewertet werden. Der Rest der Kür wird in der
zweiten Note bewertet und zwar mittels der Bewertungskriterien Schwierigkeit, Choreographie,
Synchronisation und Art und Weise der Vorführung.
Die höchsten und niedrigsten Noten werden wiederum gestrichen. Für den technischen Wert wie auch
den Gesamteindruck wird der Durchschnitt der verbleibenden Wertungsrichternoten mit 5
multipliziert. Die Addition des technischen Werts und des Gesamteindrucks ergibt die Kürnote.
Bei der Pflicht reicht die Punktewertung ebenfalls von 0-10 unter Anwendung von Zehntelspunkten.
Die vier Figuren müssen möglichst präzise, den von der FINA vorgeschriebenen Kriterien zu Folge
ausgeführt werden. Ein Kampfgericht mit fünf RichterInnen achtet dabei auf Ausführung (Winkel,
Spannung,) und Kontrolle (Rhythmus, Höhe) die je zur Hälfte zählen. Jeder Teil der Übung muss klar
ersichtlich und in gleichmäßigem Tempo ausgeführt werden, außer wenn in der Beschreibung etwas
anderes angegeben ist.
Die höchste und niedrigste Note werden wiederum gestrichen und der verbleibende Durchschnitt mit
dem Schwierigkeitsgrad der betreffenden Figur (bei jeder Figur verschieden) multipliziert, um das
Pflichtresultat jeder einzelnen Figur zu ermitteln. Die Summe aus allen vier Pflichtresultaten
ergibt das Endresultat der Pflicht.
Je nach Wettkampf setzt sich das Gesamtresultat verschieden zusammen:
Bei zwei geschwommenen Disziplinen zählen für die Gesamtnote die Pflicht (bzw. technische Kür)
und die freie Kür zu je 50%.
Bei drei geschwommenen Disziplinen zählen für die Gesamtnote das Pflichtresultat und die
technische Kür je 25% und das Resultat aus der freien Kür 50%.
Wer sich mit diesem Endresultat unter den ersten zwölf qualifiziert, darf im Kürfinal teilnehmen.
Dieser zählt in den meisten Fällen 100%.